Das Kuratorium ist gem. § 65 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes eine Einrichtung der Zusammenarbeit im Rahmen der erweiterten Schulgemeinschaft zur Pflege und Förderung der zwischen den berufsbildenden Schulen und dem Wirtschaftsleben notwendigen engen Verbindung.
Das Kuratorium hat entsprechende Vorschläge und Gutachten zu erstatten, sowie die Ausbildung und Wohlfahrt der Schüler:innen und Abgänger:innen der Lehranstalt zu unterstützen und zu fördern, damit die Lehranstalt in der Lage ist, ihren Aufgaben hinsichtlich der Heranbildung eines hochqualifizierten, mit dem neuesten Stand der technischen Wissenschaften vertrauten Nachwuchses gerecht zu werden.
Mitglieder des Kuratoriums sind Vertreter:innen der Schulgemeinschaft, sowie die unten angeführten unterstützenden Firmen und Institutionen.